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Kursgebühren

 

Die Werkmeisterschulen wurden von der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich erhalten. Die AKNÖ betrachtete ihre Werkmeisterschulen als ein Bildungsservice für ArbeitnehmerInnen, weshalb die Werkmeisterausbildung sowie die Zusatzkurse zu äußerst günstigen Konditionen angeboten wurden.

 

 

 

 

Förderungen (für Berufstätige und Arbeitssuchende)

 

NÖ Arbeitnehmerförderung - Bildungsförderung

Das Land Niederösterreich ersetzt für berufsspezifische Weiterbildung von NiederösterreicherInnen im Zuge der 'NÖ - Bildungsförderung' pro Semester 50% (für ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahre, KarenzgeldbezieherInnen) bzw. 80% der oben stehenden Kursbeiträge (für ArbeitnehmerInnen über 45 Jahre, SozialhilfeempfängerInnen, WiedereinsteigerInnen). Der Gesamtförderungsbetrag ist während eines Zeitraumes von sechs Jahren ab Erstantragstellung mit einem Betrag von 2.640 Euro gedeckelt.
Detaillierte Informationen zu den geltenden Richtlinien sind auf der Webseite Förderungen - Land Niederösterreich zu finden. Für die Antragsstellung ist der "Online-Antrag" vollständig auszufüllen und elektronisch abzusenden. Die Förderung kann sofort nach Bezahlung der Kursgebühr spätestens jedoch drei Monate nach Kursende beantragt werden.  Die Kursnummer, die Kursbezeichnung sowie die Kursdauer sind der Datei Kurse_Werkmeisterschule.pdf zu entnehmen.

 

Arbeitnehmerförderung im Burgenland

Das Land Burgenland gewährt im Zuge der 'Arbeitnehmerförderung im Burgenland' einen so genannten 'Qualifikationsförderungszuschuss' von bis zu 75% der oben stehenden Kursbeiträge . Das monatliche Bruttoeinkommen darf 2.475 Euro, das Familieneinkommen 3.960 Euro (Stand 2009) nicht übersteigen. Der entsprechende Antrag ist spätestens 4 Monate nach dem jeweiligen Semesterende bei der zuständigen Stelle einzubringen. Weitere Informationen und Antragsformular auf den Webseiten des  Landes Burgenland unter 'Gesundheit und Soziales > Arbeitnehmerförderung > Qualifikationsförderungszuschuss'. Download Antragsformular.

 

Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds

SchülerInnen aus Wien können eine Förderung über das 'Weiterbildungskonto' des Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (WAFF) beantragen. Weitere Informationen auf den Webseiten des WAFF ( Rubrik 'Service für Beschäftigte > Weiterbildung'). Die Anträge auf Förderung müssen spätestens drei Monate nach Semesterende eingebracht werden. Download Antragsformular.

 

Begabtenförderung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und die Wirtschaftskammer Österreich erstatten für unter 35-Jährige LehrabsolventInnen bei einem 'Ausgezeichnetem Erfolg' einen gewissen Prozentsatz der oben stehenden Kursbeiträge zurück. Dies gilt auch für Zusatzkurse wie Unternehmerprüfung, Elektrotechnische Sicherheitsvorschriften etc.

Der Antrag auf die Begabtenförderung ist (unter zusätzlicher Beilage des Lehrabschlusszeugnisses!) bis Jahresende einzubringen. Weitere Informationen, Richtlinien und Antragsformular beim Verein IFA (Rubrik 'Begabtenförderung').

 

Tipp: Diese und weitere Förderungsmöglichkeiten sind in der Datenbank zur Weiterbildungsförderung detailliert beschrieben.

 

 

 

 

Werbungskosten - Steuerliche Absetzbarkeit

 

Alle angeführten Kursbeiträge sind im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung ('Steuerausgleich') als 'Werbungskosten' steuerlich absetzbar, sofern ein Zusammenhang mit der ausgeübten beruflichen Tätigkeit besteht.

 

Ebenso können Fachbücher, Unterrichtsmaterialien, Lehrbehelfe, Kilometergeld für den Schulweg (mit PKW 0,42 Euro pro km), Reisekosten (2,20 Euro pro Stunde bei einer einfachen Entfernung von über 25 km) sowie Kosten für PC und Internet (abzüglich Privatanteil) steuerlich abgesetzt werden. Die Arbeitnehmerveranlagung kann bis zu 5 Jahre rückwirkend erfolgen.  Antragsformulare für die Arbeitnehmerveranlagung.

 

Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte gemäß Lohnsteuerrichtlinien 2002 für AbendschülerInnen. Weitere Informationen und Steuerberechnung auf den Webseiten des Bundesministeriums für Finanzen (> Findok > Rz 358, Rz 365, ...).

 

AKNÖ Werkmeisterschulen, Telefon: 05 7171 - 1968, E-Mail: bildung@aknoe.at    Impressum