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Die Werkmeisterschulen
wurden von der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich
erhalten. Die AKNÖ betrachtete ihre Werkmeisterschulen als ein
Bildungsservice für ArbeitnehmerInnen, weshalb die Werkmeisterausbildung
sowie die Zusatzkurse zu äußerst günstigen Konditionen angeboten wurden.
NÖ Arbeitnehmerförderung - Bildungsförderung
Das
Land Niederösterreich ersetzt für berufsspezifische Weiterbildung von NiederösterreicherInnen im Zuge der 'NÖ - Bildungsförderung' pro Semester
50% (für ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahre, KarenzgeldbezieherInnen)
bzw. 80% der oben stehenden Kursbeiträge (für ArbeitnehmerInnen über 45 Jahre, SozialhilfeempfängerInnen, WiedereinsteigerInnen). Der
Gesamtförderungsbetrag ist während eines Zeitraumes von sechs Jahren ab
Erstantragstellung mit einem
Betrag von 2.640 Euro gedeckelt.
Detaillierte Informationen zu den geltenden
Richtlinien sind auf der Webseite
Förderungen - Land Niederösterreich zu finden. Für die Antragsstellung ist
der "Online-Antrag" vollständig auszufüllen und
elektronisch abzusenden. Die Förderung kann sofort nach
Bezahlung der Kursgebühr spätestens jedoch drei Monate nach Kursende
beantragt werden. Die Kursnummer, die Kursbezeichnung sowie die Kursdauer
sind der Datei
Kurse_Werkmeisterschule.pdf
zu entnehmen.
Arbeitnehmerförderung im Burgenland
Das
Land Burgenland gewährt im Zuge der 'Arbeitnehmerförderung im Burgenland'
einen so genannten 'Qualifikationsförderungszuschuss' von bis zu 75% der
oben stehenden Kursbeiträge . Das monatliche Bruttoeinkommen darf 2.475
Euro, das Familieneinkommen 3.960 Euro (Stand 2009) nicht übersteigen. Der entsprechende Antrag ist spätestens
4 Monate nach dem jeweiligen Semesterende bei der zuständigen Stelle einzubringen.
Weitere Informationen und Antragsformular auf den Webseiten des Landes Burgenland unter
'Gesundheit und Soziales > Arbeitnehmerförderung >
Qualifikationsförderungszuschuss'. Download
Antragsformular.
Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds
SchülerInnen aus Wien können eine Förderung über das 'Weiterbildungskonto'
des Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (WAFF) beantragen. Weitere
Informationen auf den Webseiten des
WAFF ( Rubrik 'Service
für Beschäftigte
> Weiterbildung'). Die Anträge auf Förderung müssen spätestens
drei Monate nach Semesterende eingebracht werden. Download
Antragsformular.
Begabtenförderung
Das
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und die Wirtschaftskammer
Österreich erstatten für unter 35-Jährige LehrabsolventInnen bei einem 'Ausgezeichnetem Erfolg'
einen gewissen Prozentsatz
der oben stehenden Kursbeiträge zurück. Dies gilt auch für Zusatzkurse wie
Unternehmerprüfung, Elektrotechnische Sicherheitsvorschriften etc.
Der Antrag auf
die Begabtenförderung ist (unter zusätzlicher Beilage des
Lehrabschlusszeugnisses!) bis Jahresende einzubringen. Weitere Informationen,
Richtlinien und Antragsformular
beim Verein
IFA
(Rubrik 'Begabtenförderung').
Tipp: Diese und weitere Förderungsmöglichkeiten sind in der
Datenbank
zur Weiterbildungsförderung detailliert beschrieben.
Alle angeführten Kursbeiträge sind im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung
('Steuerausgleich') als 'Werbungskosten' steuerlich absetzbar, sofern
ein Zusammenhang mit der ausgeübten beruflichen Tätigkeit besteht.
Ebenso können Fachbücher, Unterrichtsmaterialien, Lehrbehelfe,
Kilometergeld für den Schulweg (mit PKW 0,42 Euro pro km), Reisekosten
(2,20 Euro pro Stunde bei einer einfachen Entfernung von über 25 km)
sowie Kosten für PC und Internet (abzüglich Privatanteil) steuerlich
abgesetzt werden. Die Arbeitnehmerveranlagung kann bis zu 5 Jahre
rückwirkend erfolgen. Antragsformulare für die Arbeitnehmerveranlagung.
Hier eine
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte gemäß Lohnsteuerrichtlinien
2002 für AbendschülerInnen.
Weitere Informationen und Steuerberechnung auf den Webseiten des
Bundesministeriums für Finanzen (> Findok > Rz 358, Rz 365, ...).
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